Behandlungskosten
Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren.
Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab, bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse nach.
Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie Ihre privaten Versicherungsbedingungen nachzulesen und Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.
Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen.
Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Eine Therapieeinheit dauert je nach Aufwand zwischen 30 und 90 Minuten.
Übrigens: Weil mich öfters mal die Frage erreicht:
Warum gibt es bei mir keine Gutscheine?
Ein Heilpraktiker kann in Deutschland grundsätzlich keine Gutscheine ausstellen, weil dies gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und die berufsrechtlichen Vorgaben für Heilpraktiker verstoßen könnte. Hier sind einige Gründe:
Zusammengefasst besteht das Problem in der potenziellen Verletzung von rechtlichen und ethischen Grundsätzen, die für den Beruf des Heilpraktikers gelten.
Sandra Kröppel
Heilpraktikerin
Dorfstraße 40a
OT: Dornstadt
86736 Auhausen
Tel: 0 90 82 / 9 13 36 30